FAQ Sofortauststattungsprogramm

Über diese Website stellen wir Informationen zum Sofortauststattungsprogramm bereit.

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  5. eine Übersicht der #Schlagworte

Wichtige Beiträge

  1. → Was wird gefördert? Was wird nicht gefördert?
  2. → Welche Vorgaben für die Verteilung der Endgeräte gibt es, wenn ein Schulträger mehrere Schulen zu versorgen hat?
  3. → Bis wann müssen die Anträge gestellt sein?
  4. → Was ist das „Sofortausstattungsprogramm“? An wen richtet es sich?
  5. → Bis wann müssen die zugewendeten Mittel verausgabt werden?
  6. → Kann ich einen (weiteren) Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums stellen?
  7. → Welche Unterstützungsangebote stehen zur Verfügung?
  8. → Wie funktioniert das Online-Antragsverfahren? Welche Angaben müssen gemacht werden?
  9. → Wo sind die aktuellen Formulare für den Verwendungsnachweis und den Zwischenbericht abrufbar?
  10. → Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?
  11. → Wird auch rückwirkend gefördert? Ist der vorzeitige Maßnahmebeginn zugelassen?

Wichtige Links

1. Onlineportal DigitalPakt Schule SH – Antragstellung Sofortausstattungsprogramm → Seite öffnen
Online-Antragsverfahren für Zuwendungen aus den Landesprogrammen "DigitalPakt SH"

2. Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm“ → Seite öffnen
Richtlinie zur Vergabe der Finanzhilfen aus der Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) an die Träger der Schulen und der Pflegeschulen

3. Liste der Schulträgerbudgets → Seite öffnen
Liste der Schulträgerbudgets, die den Trägern der öffentlichen Schulen, der Schulen der dänischen Minderheit und der Ersatz- und Pflegeschulen aus dem Sofortausstattungsprogramm zur Verfügung stehen

4. Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“) → Seite öffnen
Zusatz „Sofortausstattungsprogramm“ zur Bund-Länder-Vereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104c des Grundgesetzes zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur

5. Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Sofortausstattungsprogramm → Seite öffnen
Grundsätzliche Informationen, die auf alle Länder zutreffen

6. Ablaufvorschlag des IQSH zur Gerätebeschaffung → Seite öffnen
Die typischerweise zu durchlaufenden Stufen der Gerätebeschaffung werden dargestellt und es wird auf die jeweils passenden Unterstützungsangebote hingewiesen.

7. Unterstützungsangebote des IQSH → Seite öffnen
Sie finden Materialien zur Bedarfsermittlung, Empfehlungen zu Anforderungen für mobile Endgeräte und deren Inbetriebnahme sowie ein Paket mit Mustern für Leihverträge, Nutzungsordnungen usw.

8. FAQ zum "regulären" DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 → Seite öffnen

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel


Referat III 15
E-Mail: digitalpakt@bildungsdienste.landsh.de

Info-Telefon des Bildungsministeriums
Tel.: 0431 988-5897
[Montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr]