Wird auch rückwirkend gefördert? Ist der vorzeitige Maßnahmebeginn zugelassen?

Wird auch rückwirkend gefördert? Ist der vorzeitige Maßnahmebeginn zugelassen?

Ja. Auf Grundlage der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung über das Sofortausstattungsprogramm ist der vorzeitige Maßnahmebeginn generell ab Beginn der Corona-bedingten Schulschließungen zugelassen.

In Schleswig-Holstein können gemäß der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm“ vom 6. Juli 2020 daher Anschaffungen und Dienstleistungen gefördert werden, mit denen frühestens ab dem 16. März 2020 über einen der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- oder Liefervertrag begonnen worden ist.

Tags →  @vorzeitiger Maßnahmebeginn, → #vorzeitiger Maßnahmebeginn, → #Zeitpunkt, → #Schulschließungen.
Stand 28.07.2020 14:09:54 [6088] → PermaLink