Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Wann werden die Fördermittel ausgezahlt?

Unmittelbar mit dem Erlass des Zuwendungsbescheides, denn im Online-Antragsverfahren ist die Möglichkeit vorgesehen, bereits bei der Antragstellung einen Rechtsbehelfsverzicht für den Fall zu erklären, dass dem Antrag entsprochen wird. Auch die Mittelanforderung kann mit dem Antrag verbunden werden. 

§ 7 Abs. 1 der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Vereinbarung über das Sofortausstattungsprogramm und Ziffer 6.2 der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm“ vom 6. Juli 2020 sehen vor, dass die Auszahlung bestandskräftig bewilligter Mittel bereits „auf Anforderung des Zuwendungsempfängers“ erfolgt, die mit dem Antrag verbunden werden kann. Diese Vorschriften gehen anderslautenden Regelungen in den Ziffern 7.2 der VV/VV-K zu § 44 LHO vor.

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Stand 20.07.2020 12:35:35 [8538] → PermaLink