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Wie funktioniert das Online-Antragsverfahren? Welche Angaben müssen gemacht werden?

Das Online-Antragsverfahren für das Sofortausstattungsprogramm ist an das Online-Antragsverfahren für den „regulären“ DigitalPakt Schule angelehnt: 

Im dem bekannten Antragsportal zum DigitalPakt Schule (Link unten), über das später auch die Verwendungsnachweise abgewickelt werden sollen, ist im Wesentlichen nur zu erklären, dass die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm abgerufen werden sollen und welche voraussichtliche Laufzeit des Beschaffungsvorhabens der Antragsteller erwartet. Außerdem kann bereits ein Rechtsmittelverzicht für den Fall erklärt werden, dass dem Antrag entsprochen wird. Schließlich kann dort auch bereits die Mittelanforderung erfolgen. 

Das Online-Antragsverfahren generiert dann – wie beim DigitalPakt Schule – ein PDF-Dokument, das neben den gemachten Angaben auch die erforderlichen Erklärungen und Versicherungen enthält, die Antragsteller abgeben müssen, um Fördermittel zu erhalten. Dieses PDF-Dokument ist von einem vertretungsberechtigten Organ des Antragstellers zu unterzeichnen und der Bewilligungsbehörde zu übersenden. 

Hinweis: 
Zur Beschleunigung des Verfahrens kann es sich anbieten, den unterschriebenen Vordruck vorab per Telefax an die Nummer 0431 988‐25 33 oder als Scan im Anhang einer E-Mail an digitalpakt@bildungsdienste.landsh.de zu senden. 

Externe Inhalte
→ Online-Antragsverfahren.

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Stand 20.07.2020 12:33:59 [10952] → PermaLink