Beiträge :: Schlagwort #Frist

Folgende Beiträge wurden gefunden:

Bis wann müssen die Anträge gestellt sein?

Gemäß Ziffer 8.4 der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm“ vom 6. Juli 2020 sind Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget nur möglich, wenn entsprechende Anträge bis zum 31. August 2020 vollständig bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.

Mittel aus Schulträgerbudgets, die bis zum 31. August 2020 nicht beantragt worden sind, werden durch die Bewilligungsbehörde im Weg der Restmittelvergabe verteilt. 

Die knapp bemessene Frist trägt dem Umstand Rechnung, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit eröffnet hat, das Antragsverfahren im Vergleich zum „regulären“ DigitalPakt deutlich schlanker auszugestalten. Schleswig-Holstein hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Außerdem gebietet der Zweck, unversorgte Schülerinnen und Schülern in einer Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes leihweise mit den erforderlichen Geräten versorgen zu können, eine deutlich zügigere Umsetzung. 

Anträge auf Teilhabe an der Restmittelvergabe können ab dem 1. September 2020 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht dabei ebenfalls nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Tags →  @Antragsverfahren, → #Antragsfrist, → #Frist, → #Budgetfrist, → #Restmittelvergabe.
Stand 14.08.2020 17:45:42 [13195] → PermaLink


Bis wann müssen die zugewendeten Mittel verausgabt werden?

Gemäß Ziffer 4.2 der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm“ vom 6. Juli 2020 werden Zuwendungen unter der Auflage bewilligt, dass die zugewendeten Mittel bis spätestens zum 31. Oktober 2020 verausgabt werden, sofern im Zuwendungsbescheid keine abweichende Regelung getroffen ist. Für den Fall einer Überschreitung des so bemessenen Bewilligungszeitraums behält die Bewilligungsbehörde sich einen Widerruf des Zuwendungsbescheides vor. 

Sobald absehbar werden sollte, dass die zugewendeten Mittel bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht verausgabt werden können, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und mitzuteilen, bis zu welchem Zeitpunkt die Mittel voraussichtlich verausgabt werden können.

Tags →  @Bewilligungszeitraum, → #Frist, → #Bewilligungszeitraum, → #Mittelverwendung.
Stand 20.07.2020 12:35:27 [11208] → PermaLink