Was ist das „Sofortausstattungsprogramm“? An wen richtet es sich?

Was ist das „Sofortausstattungsprogramm“? An wen richtet es sich?

Das „Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm“ stellt im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 kurzfristig ein zusätzliches Förderinstrument zur Beschaffung von mobilen Endgeräten nebst Zubehör durch die Schulträger für eine Ausleihe an Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.

Rechtsgrundlage ist eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024, über die der Bund den Ländern insgesamt weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Schleswig-Holstein erhält davon rd. 17 Millionen Euro und ergänzt dies durch einen Landesanteil von zehn Prozent. Bund und Land stellen für die hiesigen Schulträger somit insgesamt rd. 18,73 Millionen Euro zur Verfügung.

Umgesetzt wird das „Sofortausstattungsprogramm“ in den Ländern durch landesrechtliche Vorschriften, in Schleswig-Holstein durch die Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Sofortausstattungsprogramm“ vom 6. Juli 2020. Anders als beim „regulären“ DigitalPakt Schule ist kein Eigenanteil der Zuwendungsempfänger vorgesehen; alle Schulträger erhalten somit eine Vollfinanzierung. Außerdem ist das Verfahren deutlich schlanker. Schließlich gelangen die Fördermittel deutlich früher zu den Schulträgern.

Antragsberechtigt sind – wie beim DigitalPakt – sowohl die Träger der öffentlichen Schulen, der dänische Schulverein sowie die Ersatz- und Pflegeschulträger.

Tags →  @Antragsverfahren, → #Antragsverfahren, → #Eigenanteil, → #Vollfinanzierung, → #Schulträger, → #Zuwendungsempfänger, → #Antragsberechtigung.
Stand 20.07.2020 11:18:32 [12431] → PermaLink